Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES)

GERES kurz erklärt
Die Daten der kommunalen Einwohnerregister bilden den Kern von GERES. Die Nachführung der Daten erfolgt durch alle Gemeinden des Kantons Bern via elektronischer sedex-Meldungen. Die Daten von GERES entsprechen dem Stand der Gemeinden, die als Dateneigentümerinnen für die Nachführung und Korrektheit verantwortlich sind.
Die Daten aus GERES werden von vielen Behörden/Stellen genutzt. Beispiele:
- Datenbezüger (Steuerverwaltung, Serafe AG, usw.)
- Meldungsbezüger (Kirchgemeinden, Schulbehörden, usw.)
- Genehmigte Listenauskünfte (Krebsliga, usw.)
Rechtliches – Weisungen – Verordnungen
Der Kanton Bern betreibt die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform). Sie dient:
- Der Erfüllung der Aufgaben des Kantons nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG), nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) sowie nach dem kantonalen Gesetz vom 12. September 1985 über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA),
- als Quelldatensammlung für die Behörden des Kantons Bern zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben,
- Statistischen und anderen Zwecken nach dem Kantons- oder Bundesrecht.
Die kantonalen rechtlichen Grundlagen für die GERES-Plattform sind:
- Gesetz vom 10. März 2020 über die zentralen Personendatensammlungen (Personendatensammlungsgesetz, PDSG).
- Verordnung vom 20. Januar 2021 über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V).
Der Regierungsrat hat beide Erlasse per 1. März 2021 in Kraft gesetzt (RRB 53/2021 sowie RRB 55/2021, beide vom 20. Januar 2021).
Benutzerhilfen – Berechtigungen - Vorlagen
Hier finden Sie alle Vorlagen und Muster zur Erstellung der Verordnungen und Bestellung und Löschung von Berechtigungen sowie die Links zu den Anhängen der GERES Verordnung. Die publizierten Verordnungen finden Sie unter der Rubrik «Rechtliches – Weisungen – Verordnungen».
Austritte von Mitarbeitenden sind laufend mit dem Formular «Bestellung Berechtigungen GERES, Neuantrag/Löschung» via Serviceportal (Service-Katalog - Self-Service-Portal (service-now.com) zu melden.
- Mustervorlage Verordnung für Einwohner-, Kirch- und Burgergemeinden (inkl. Anhang)
- Erläuterungen zur Mustervorlage Verordnung für Einwohner-, Kirch- und Burgergemeinden
- Unterschriftenkarte für die Beantragung von Zugriffsberechtigungen
- Bestellung Berechtigungen GERES, Neuantrag/Löschung
- Antrag zur Eröffnung, Änderung und Aufhebung von ZPV-Benutzerkonten
- Basis- und Standardprofile (GERES-Verordnung Anhang 1)
- Funktionalitäten der GERES-Plattform (GERES-Verordnung Anhang 2)
- Berechtigungsregeln für die Gemeinden (GERES-Verordnung Anhang 3)
- Anwenderhandbuch GERES
- GERES Information für EWK-Mitarbeitende
- Anleitung «Bereinigung GERES Fehlermeldungen»
- sedex (Informationen zu sedex des Bundesamtes für Statistik)
- eCH E-Government Standards
- BSIG Datenbank
- EinwohnergemeindenVerordnungen der Einwohnergemeinden
- Regionale Sozialdienste und SchulverbändeVerordnungen der reg. Sozialdienste und Schulverbände
- Direktionen der KantonsverwaltungVerordnungen der Direktionen der Kantonsverwaltung
- KirchgemeindenVerordnungen der Kirchgemeinden
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Aktuell ist die Software-Version Nr. 2310 im Einsatz.
Die Änderungen/Anpassungen zu diesem Release finden Sie im Dokument «Release-Informationen zu R2310».