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3/2021

Newsletter Öffentliches Beschaffungswesen 3/2021 vom November 2021

Das neue Beschaffungsrecht tritt am 1. Februar 2022 in Kraft

Der Regierungsrat hat die Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) erlassen. Sie enthält die kantonalen Ausführungsbestimmungen zum neuen öffentlichen Beschaffungsrecht. Unter anderem regelt sie Massnahmen gegen Interessenkonflikte und Korruption, die Sprache des Vergabeverfahrens, die Ausbildung der Beschaffenden sowie Details des Verfahrens – Letzteres weitgehend gemäss der Verordnung des Bundesrates (VöB). Die vom Grossen Rat gewünschten Regeln über Lohngleichheitskontrollen sind noch in Erarbeitung und werden später erlassen.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat das neue öffentliche Beschaffungsrecht per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt. Es umfasst folgende Erlasse:

  • Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019)
  • Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG)
  • Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV)

Auf dieses Datum hin treten die bisherigen kantonalen Erlasse zum öffentlichen Beschaffungsrecht (ÖBG und ÖBV) ausser Kraft. Gültig bleiben jedoch die folgenden Erlasse:

Bis am 1. Februar 2022 haben die öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggeber nun Zeit dafür, sich auf die Anwendung des neuen Rechts vorzubereiten. Das bisherige Recht gilt noch für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen werden, oder Ausschreibungen bzw. Zuschläge im freihändigen Verfahren, die vor diesem Datum publiziert werden.

Weitere Informationen finden sich in der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 18. November 2021.

Lernen Sie das neue Beschaffungsrecht kennen

Für alle, die sich für das neue öffentliche Beschaffungsrecht interessieren, bieten wir geeignete Informationsangebote an:

  • Sie kennen das öffentliche Beschaffungsrecht noch gar nicht, möchten aber an einem Beschaffungsverfahren mitwirken? Klicken Sie sich durch unser interaktives Training.
  • Sie sind Beschaffungsfachperson oder Führungsperson, und möchten sich rasch über die wichtigsten Neuerungen informieren? Lesen Sie die interkantonale Webseite zum neuen Recht oder die Faktenblätter auf www.trias.swiss zu einzelnen Schwerpunkten des neuen Rechts.
  • Sie sind Beschaffungsfachperson oder Jurist/-in, und möchten sich detailliert mit dem neuen Recht auseinandersetzen? Nehmen Sie an unserem halbtägigen Webinar teil (s. unten) oder schauen Sie sich dessen Videoaufzeichnung an. Oder studieren Sie die Materialien zum neuen Recht.

Weitere Unterlagen folgen

Weitere Informationen und Hilfsmittel sind noch in Arbeit. Sobald sie fertig sind, werden wir sie auf www.be.ch/beschaffungen veröffentlichen:

  • Aktualisierte Vorlagen für Ausschreibungsunterlagen und weitere Beschaffungsunterlagen.
  • Aktualisierte Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsvorlagen des Kantons.

Voraussichtlich im Herbst 2022 wird auf www.trias.swiss auch ein detaillierter Leitfaden zur Anwendung des neuen Rechts veröffentlicht, der von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen erarbeitet wird.

Webinar: Die Neuerungen im Detail

Für alle die sich im Detail mit allen neuen Regeln auseinandersetzen wollen, führen wir ein Online-Webinar durch:

  • auf deutsch: am Mittwoch, 15. Dezember 2021, 08:00 bis ca. 12:00 Uhr
  • auf französisch: am Donnerstag, 13. Januar 2022, 08:00 bis ca. 12:00 Uhr (Anmeldung)

In dem Webinar besprechen wir die wichtigen Änderungen des neuen Rechts im Detail mit Fokus auf ihre praktischen und juristischen Aspekte. Wenn Sie nicht teilnehmen können: Die Folien und eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie nach dem Webinar auf www.be.ch/beschaffungen.

Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis am Tag vor dem Webinar an, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse im oben verlinkten Anmeldeformular eingeben. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. Aus technischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmenden beschränkt.

Neue Links und Hilfsmittel

Die folgenden Informationen können für Fachleute des öffentlichen Beschaffungswesens von Interesse sein. Der Kanton Bern leistet für ihren Inhalt keine Gewähr und macht ihn sich auch nicht zu eigen.

Informationsveranstaltung vom 25. November 2021 (13:30 - 15:00 Uhr, online) über den Circular and Fair ICT Pact (CFIT): Das Bundesamt für Umwelt baut ein Netzwerk von Schweizer ICT-Beschaffenden auf, um den Erfahrungsaustausch und die Verwendung von international abgestimmten nachhaltigen Beschaffungskriterien für ICT-Hardware zu fördern. Interessierte können sich bis am 19. November 2021 bei oekologische-beschaffung@bafu.admin.ch anmelden.

Informationsveranstaltung des Bundes: «Wie bewerbe ich mich erfolgreich für Aufträge der öffentlichen Hand?»: Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) führt am 1. Dezember 2021 ein bereits ausgebuchtes Webinar darüber durch, wie Anbietende sich erfolgreich für Aufträge der öffentlichen Hand bewerben können. Die Unterlagen und die Aufzeichnung des Webinars sind anschliessend auf perimap.admin.ch verfügbar.

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