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Neues Beschaffungsrecht

Neues öffentliches Beschaffungsrecht

Ab 1.  Februar 2022 gilt im Kanton Bern das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht. Der Grosse Rat hat am 8. Juni 2021 das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) verabschiedet. Damit gilt im Kanton Bern die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019).  Am 17. November 2021 hat der Regierungsrat die Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) erlassen und das neue Recht per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt.

 

Informationen zum neuen Recht

Wichtigste Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen im neuen Recht sind auf dieser Webseite der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) zusammengefasst.

Webinar

Für Beschaffungsfachleute führten wir ein Online-Webinar durch, in dem wir detailliert auf die Änderungen eingingen und Fragen beantworteten. In dem Webinar besprachen wir die wichtigen Änderungen des neuen Rechts im Detail mit Fokus auf ihre praktischen und juristischen Aspekte.  Die Folien des Webinars finden Sie hier, und eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie unten.

Vorlagen und Hilfsmittel

Wir bieten Ihnen Vorlagen zur Anwendung des neuen Rechts an.

Das interkantonale Projekt TRIAS stellt einen Leitfaden zur Anwendung des neuen Rechts zur Verfügung (www.trias.swiss). Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden die Besonderheiten der Berner Gesetzgebung (s. oben) nicht berücksichtigt.

 

Unterlagen zum Gesetzgebungsprozess

Interkantonale Vereinbarung vom 15. November 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019, BSG 731.2-1)

Verordnung vom 17. November 2021 zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV, BSG 731.21)

Weitere Informationen

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Fragen und Antworten zum neuen Recht (FAQ)

Weitere Fragen können Sie uns über das Kontaktformular stellen.

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