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2/2021

Newsletter Öffentliches Beschaffungswesen 2/2021 vom Juni 2021

Der Grosse Rat verabschiedet das neue öffentliche Beschaffungsrecht

Am 8. Juni 2021 hat der Grosse Rat des Kantons Bern dem Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) einstimmig zugestimmt. Damit steht fest, dass das landesweit harmonisierte, total revidierte öffentliche Beschaffungsrecht im Kanton Bern eingeführt wird.

Der Grosse Rat wich in zwei Punkten vom Antrag des Regierungsrates ab: Einerseits sollen Beschwerden weiterhin in erster Instanz von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern bzw. den zuständigen Direktionen beurteilt werden, und nicht direkt vom Verwaltungsgericht. Andererseits verpflichtete der Grosse Rat den Regierungsrat dazu, Bestimmungen über Lohngleichheitskontrollen zu erlassen.

Als nächster Schritt wird der Regierungsrat voraussichtlich nach den Sommerferien über die Einführungsverordnung beschliessen, die das neue Recht im Kanton Bern umsetzt. Diese Verordnung war bis April Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens, in dem sie positiv aufgenommen wurde. 

In Kraft treten wird das neue öffentliche Beschaffungsrecht voraussichtlich am 1. Februar 2022. Für alle Beschaffungsverfahren, die vor diesem Datum begonnen werden, gilt weiterhin das bisherige Recht. Alle Unterlagen zum neuen Beschaffungsrecht sind auf der Webseite des Kantons Bern veröffentlicht.

Einführung des neuen öffentlichen Beschaffungsrechts: Digital und vielschichtig

Im 2. Semester 2021 macht der Kanton Bern die Grundlagen und Hilfsmittel zum neuen öffentlichen Beschaffungsrecht schrittweise über die Webseite www.be.ch/beschaffung verfügbar. Zurzeit ist Folgendes geplant:

  • Eine interkantonale Webseite vermittelt einen Überblick über die Neuerungen des neuen Rechts.
  • Ein ebenfalls interkantonal erarbeiteter Leitfaden unterstützt die Beschaffungsstellen beim Durchführen von Beschaffungen nach dem neuen Recht.
  • Das web-basierte Training des Kantons sowie die Vorlagen und Hilfsmittel werden an das neue Recht angepasst.
  • In mehrstündigen Webinaren, die sich an ein Beschaffungsfachpublikum richten, werden die Änderungen und ihre Auswirkung auf die Beschaffungspraxis detailliert und interaktiv besprochen.

Die Links zu diesen Angeboten vermitteln wir, sobald sie verfügbar sind, auch über diesen Newsletter.

Es ist anschliessend Sache der einzelnen Gemeinden und anderen Auftraggeber, gestützt auf diese Informationen ihre eigenen Rechtsgrundlagen, Vorlagen und anderen Hilfsmittel an das neue Recht anzupassen.

Nachhaltig beschaffen im neuen Recht

Nachhaltige öffentliche Beschaffungen sind ein Kernanliegen des neuen öffentlichen Beschaffungsrechts. Dieses vermittelt den Auftraggebern mehr Rechtsgrundlagen und methodische Möglichkeiten dafür, der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit auch bei öffentlichen Beschaffungen Rechnung zu tragen. Die Kantonsverwaltung wird zudem dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien wenn immer möglich mit zu berücksichtigen.

Aber das neue Recht alleine sorgt noch nicht dafür, dass Beschaffungen tatsächlich nachhaltiger werden. Dies hängt weiterhin davon ab, dass die Beschaffenden die dafür geeigneten Methoden und Kriterien kennen und anwenden. Um sie dabei zu unterstützen, plant das Amt für Umwelt und Energie (AUE) zusammen mit der Zentralen Koordinationsstelle Beschaffung des Kantons Bern und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) im 1. Semester 2022 eine Informationsveranstaltung. Dabei sollen Ansätze und Ressourcen zum nachhaltigen Beschaffen vermittelt und die Bedürfnisse der Auftraggeber nach Ausbildung und Unterstützung erhoben werden.

Die uns bereits bekannten Ressourcen zum nachhaltigen Beschaffen, die im neuen wie auch im bisherigen Recht angewendet werden können, stellen wir hier zusammen. Diese Liste erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch bedeutet sie, dass sich der Kanton Bern die in diesen Inhalten geäusserten Meinungen alle zu eigen macht oder diese Inhalte empfiehlt.

Aus- und Weiterbildung

  • CAS-Modul "Nachhaltige Beschaffung" der Universität Bern

  • Seminar "Nachhaltigkeit im Einkauf" von procure.ch

  • Seminarreihe "Nachhaltig beschaffen - sicher ausschreiben" der Stiftung PUSCH

Methoden und Kriterien

Für Bauten

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