
BE-Login ist der sichere Zugang zu den E-Services des Kantons Bern und bietet Organisationen weitere Vorteile.
Ob AG, GmbH, Verein, Stiftung oder Einzelfirma: Erfassen Sie Ihre Organisation, verwalten Sie Mitglieder und bearbeiten Sie Verwaltungsgeschäfte effizient digital – zentral in BE-Login.
Details zum Anlegen einer Organisation oder zur Geschäftsverwaltung in BE-Login finden Sie nachfolgend sowie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Sicherer Zugang zu kantonalen E-Services
- Die Authentifizierung für den Zugang zu BE-Login erfolgt über das Behörden-Login AGOV. In BE-Login legen Sie eine Organisation an und nutzen kantonale E-Services im Namen dieser Organisation.
Gemeinsam Geschäfte verwalten
- Sobald eine Organisation in BE-Login erfasst und verifiziert ist, können Sie weitere Mitglieder (Mitarbeitende) hinzufügen. So nutzt Ihr Team E-Services gemeinsam und bearbeitet Verwaltungsgeschäfte koordiniert.
Verwaltungsgeschäfte auf einen Blick
- Abhängig vom E-Service sehen Mitglieder Ihrer Organisation künftig in BE-Login in der Rubrik «Meine Geschäfte» laufende und abgeschlossene Verwaltungsgeschäfte. Sie können den Stand verfolgen und offene Aufgaben direkt im System bearbeiten.
Welche E-Services kann ich als Organisation nutzen?
Ob bzw. ab wann Sie einen kantonalen E-Service als Organisation nutzen können, ist abhängig vom jeweiligen E-Service. Die Anbindung erfolgt schrittweise. So ist z.B. der E-Service eBau ab Herbst 2026 und TaxMe-Online voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2027 für Organisationen nutzbar. Genauere Informationen finden Sie direkt beim entsprechenden E-Service.
Welche Organisationstypen kann ich registrieren?
Die Registrierung in BE-Login mittels AGOV-Authentifizierung ist für die folgenden Organisationstypen möglich. Der Einrichtungsprozess unterscheidet sich je nach Organisationstyp.
Gesellschaften und Organisationen des Privatrechts
- AG (Aktiengesellschaft)
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Einzelfirma (mit oder ohne Handelsregistereintrag)
- Genossenschaft
- Verein (mit oder ohne Handelsregistereintrag)
- Stiftung
- KmG (Kommanditgesellschaft)
- KIG (Kollektivgesellschaft)
- KAG (Kollektive Kapitalanlage)
Organisationen des öffentlichen Rechts
- Schulen im Aufgabenbereich der Bildungs- und Kulturdirektion (werden vom Kanton als Organisation angelegt)
- Einwohnergemeinden (werden vom Kanton als Organisation angelegt)
- Weitere Arten von Organisationen des öffentlichen Rechts auf Anfrage
Was gilt bei mehreren Niederlassungen, Filialen oder Zweigstellen?
Niederlassungen und andere interne Organisationsstrukturen sind in BE-Login nicht abgebildet. Als Organisation wird in BE-Login nur die Gesamtorganisation bzw. der Rechtsträger geführt.
Sind Organisationen verpflichtet BE-Login zu nutzen?
Ja. Gemäss dem Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG), Artikel 8, müssen juristische Personen digital mit den Behörden verkehren, also via BE-Login. Dasselbe gilt für natürliche Personen, die beruflich mit Behörden verkehren oder die Staatsbeiträge beantragen oder empfangen.
Mit dem Service BE-Login bietet der Kanton Bern einen einfachen und sicheren Zugang zu elektronischen Dienstleistungen und Angeboten. Abhängig vom E-Service können Organisationen künftig über BE-Login viele Verwaltungsgeschäfte durchgängig digital abwickeln.
Kann ich eine Gemeinde als Organisation anlegen?
Nein. Alle Berner Einwohnergemeinden werden zentral und einmalig im Sommer 2026 durch den Kanton Bern als Organisation in BE-Login angelegt.
Für die weitere Verwaltung sind jeweils zwei von der Gemeinde gemeldete Personen zuständig (diese Erhebung erfolgt im dritten Quartal 2026 durch den Kanton Bern). Sie können weitere Mitarbeitende als Mitglied zur Organisation einladen, damit sie Aufgaben im Namen der Gemeinde über BE-Login abwickeln können.
Kann ich eine Schule als Organisation anlegen?
Nein. Alle Schulen im Aufgabenbereich der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) werden ab Herbst 2026 durch die BKD als Organisation erfasst.
Ist ein spezieller Identifikationsprozess nötig?
Für das Anlegen von Organisationen wird von den antragstellenden und/oder zeichnungsberechtigen Personen ein erweiterter Identifikationsnachweis verlangt. Der Vorgang zur «ID/Pass-Verifikation online» startet automatisch und ist jederzeit möglich.
Für die Nutzung der meisten kantonalen E-Services ist nebst der Authentifizierung mit dem Behörden-Login AGOV keine zusätzliche Identifikation nötig. Dies gilt auch für andere Mitglieder einer Organisation.
Fragen und Antworten: Organisation registrieren

Wenn Sie BE-Login als Unternehmen oder Verein nutzen möchten, müssen Sie Ihre Organisation zuerst registrieren. Ihre Daten werden je nach Organisationstyp verifiziert.
Fragen und Antworten: Organisation verwalten

Sie haben Ihre Organisation registriert und die Verifizierung ist abgeschlossen. Nun können Sie Ihrer Organisation in BE-Login weitere Mitglieder hinzufügen.
Abhängig vom E-Service können Sie sowie Mitglieder Ihrer Organisation künftig in der Rubrik «Meine Geschäfte» gemeinsam Verwaltungsgeschäfte einsehen und bearbeiten.
AGOV bietet ebenfalls ein Hilfe-Portal an. Dort finden Sie Anleitungen und haben die Möglichkeit, eine Supportanfrage zu stellen.
