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Nutzungsbestimmungen BE-Login mit AGOV

1. Was ist BE-Login?

BE-Login ist der sichere elektronische Zugang zu den E-Services des Kantons Bern. Nach der Anmeldung können Sie verschiedene Verwaltungsgeschäfte mit den Behörden des Kantons Bern zentral und effizient digital erledigen. Das Angebot der E-Services wird kontinuierlich erweitert.

2. Wer kann BE-Login nutzen?

BE-Login können alle Personen und Organisationen nutzen, welche mit den Behörden des Kantons Bern online verkehren. Dessen E-Services sind nach den von den einzelnen Behörden erlassenen Bestimmungen zu nutzen.

3. Wie registriere ich mich auf BE-Login?

Um ein BE-Login-Konto einzurichten, ist vorgängig eine Registrierung auf dem Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden (AGOV) notwendig. Wenn Sie ein BE-Login-Konto einrichten oder einen Berner E-Service nutzen wollen, werden Sie automatisch auf AGOV umgeleitet.

AGOV ist ein Online-Dienst des Bundes und ermöglicht Ihre sichere Anmeldung auf den E-Services des Kantons Bern, anderer Kantone und des Bundes. Dank aktueller Technologie kommt AGOV, und damit auch BE-Login, ohne Benutzernamen oder Passwort aus. Er verwendet stattdessen die «AGOV access»-App auf Ihrem Smartphone oder einen physischen Sicherheitsschlüssel (mehr dazu s. www.agov.admin.ch).

Die Registrierung einer Organisation erfordert zusätzliche Schritte wie in Ziff. 11 beschrieben.

4. Was kostet die Nutzung?

Die Nutzung von BE-Login ist kostenlos.

5. Wie kann ich mein BE-Login- und AGOV-Konto kündigen?

Sie können Ihr BE-Login-Konto jederzeit selbst löschen. Nach der Löschung haben Sie keinen Zugang mehr zu den E-Services des Kantons Bern.

AGOV ist ein eigenständiger Online-Dienst des Bundes. Daher wird bei der Kündigung des BE-Login-Kontos nicht automatisch auch das AGOV-Konto gelöscht. Für dessen Löschung wenden Sie sich direkt an den AGOV-Service.

Der Kanton Bern, handelnd durch sein Amt für Informatik und Organisation (KAIO), behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Missbrauch den Zugang zu BE-Login oder einzelnen E-Services einzuschränken oder zu sperren. 

6. Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Der Schutz Ihrer Daten wird durch die Datenschutzbestimmungen des Kantons und des Bundes sowie die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen gewährleistet. Nur die Supportorganisationen des KAIO sowie diejenige von AGOV haben Zugriff auf Ihre Daten.

Für Organisationen gilt zudem: Die von der Organisation bestimmten Organisationsadministratorinnen und -administratoren haben Einsicht in die Mitgliederliste ihrer Organisation.

7. Welche Personendaten werden bearbeitet?

BE-Login und AGOV bearbeiten, je nach Überprüfungsqualität Ihrer Identität, maximal folgende Personendaten ausschliesslich in der Schweiz:

  1. Vor- und Nachname
  2. Geburtsdatum und -ort
  3. Geschlecht
  4. Nationalität
  5. Adresse
  6. E-Mail
  7. AHV-Nummer
  8. ZPV-Nummer
  9. ID-Code
  10.  Fall-Nummer
  11.  AGOV-ID
  12. IP-Adresse
  13. Telefonnummer

Für Organisationen werden zusätzlich folgende Daten bearbeitet:

  1. Organisationsname / Firma
  2. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
  3. Handelsregisternummer (falls vorhanden)
  4. Organisationstyp (s. Ziff. 11.1)
  5. Vereinsstatuten und Protokolle (bei Vereinen ohne Handelsregister-Eintrag)
  6. Daten der Administratorinnen und Administratoren (Admins) sowie ihrer Stellvertretungen
  7. Daten der Mitglieder der Organisation
  8. BFS-Gemeindenummer (bei Gemeinden)
  9. Schulbezeichnung und Schultyp (bei Schulen)

Die Daten werden nur zum Zweck von BE-Login bearbeitet.

Folgende Unternehmen bearbeiten Ihre Daten zu den aufgeführten Zwecken:

Unternehmen und Sitz

Bearbeitete Daten

Zweck der Datenbearbeitung

Bedag Informatik AG, Engehaldenstrasse 12, 3012 Bern IP-Adresse, technische Angaben zum Betriebssystem und Webbrowser, Referrer-URL, Hostname, Uhrzeit Bedag betreibt BE-Login auf ihren Servern und benötigt die Logdaten zum Erkennen und Beheben von technischen Störungen oder Angriffen
Bedag Solutions AG, Engehaldenstrasse 12, 3012 Bern Personen- und Organisationsdaten gemäss obenstehender Liste je nach Hilfestellung Benötigt als Softwareentwicklerin und 3-Level-Supporterin die Personendaten
Callpoint AG, Hochbergerstrasse 15, 4057 Basel Personen- und Organisationsdaten gemäss obenstehender Liste je nach Hilfestellung Publikumssupport im Auftrag des KAIO
DXC Technology Switzerland GmbH, 
Weltpoststrasse 5
3015 Bern
Personen- und Organisationsdaten gemäss obenstehender Liste je nach Hilfestellung Benötigt als Softwareentwicklerin und 3-Level-Supporterin die Personendaten

Für die Verifikation von Organisationen mit Handelsregistereintrag kann ein automatisierter Abgleich mit dem Zentralen Firmenindex (Zefix) erfolgen. Dieser Abgleich dient ausschliesslich der Prüfung der Organisationsidentität.

Für die Datenbearbeitung von AGOV konsultieren Sie bitte dessen Datenschutzerklärung.

8. Keine lückenlose Verfügbarkeit

BE-Login und die nachgelagerten Online-Dienste, wie z.B. TaxMe der Steuerverwaltung, stehen Ihnen grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Es kann jedoch zu Ausfällen kommen, etwa durch geplante Wartungsarbeiten oder ungeplante technische Störungen bei BE-Login oder bei den nachgelagerten E-Services.

Der Kanton Bern unternimmt alles nach dem Stand der Technik Erforderliche, um die Verfügbarkeit seiner E-Services zu gewährleisten. Planbare Unterbrüche werden auf BE-Login oder den betroffenen E-Services angekündigt, ungeplante so rasch wie möglich behoben.

Daher empfehlen wir Ihnen, fristgebundene Geschäfte nicht erst kurz vor Ablauf der Frist über BE-Login abzuwickeln. Bei Störungen können Sie sich an Support wenden oder Ihre Geschäfte auf dem herkömmlichen, analogen Weg erledigen.

9. Haftung

Für allfällige Schäden, welche trotz unserer Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der daraus gebotenen Massnahmen zum Sicherstellen der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der Informationen und Personendaten entstehen, besteht keine Haftpflicht.

Organisationen haften für Schäden, die durch ihre Admins oder Mitglieder im Zusammenhang mit der Nutzung von BE-Login verursacht werden. Die Admins sind für die ordnungsgemässe Verwaltung der Organisationsmitglieder und deren Berechtigungen verantwortlich.

10. Nutzung des Delegations- und Berechtigungsservices

Verfügen Sie über ein BE-Login-Konto, sind Sie dafür verantwortlich, dass berechtigte Dritte diese Nutzungsbedingungen ebenfalls akzeptieren. Sie haften für Schäden, die durch das Verhalten dieser Dritten entstehen.

11. Besondere Bestimmungen für Organisationen

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für alle Organisationen, die BE-Login nutzen.

11.1 Organisationstypen

BE-Login unterscheidet folgende Organisationstypen:

Organisationstyp Beschreibung Registrierung
Einzelfirma (ohne HR-Eintrag) Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag Selbstständig durch die Organisation
Juristische Person (mit HR-Eintrag) Unternehmen, Vereine mit Handelsregistereintrag und UID Selbstständig durch die Organisation
Verein (ohne HR-Eintrag)

Vereine ohne Handelsregistereintrag

Selbstständig durch die Organisation 
Gemeinde Einwohnergemeinden des Kantons Bern Zentral durch den Kanton (KAIO)
Schule Schulen des Kantons Bern im Aufgabenbereich der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) Zentral durch den Kanton (BKD)

11.2 Registrierung und Verifikation

Die Registrierung einer Organisation erfordert, dass die antragstellende Person über ein gültiges AGOV-Konto mit der erforderlichen Überprüfungsqualität (AQ-Level) verfügt. Sie erhält dafür von AGOV, soweit erforderlich, eine Aufforderung zur Überprüfung ihrer Identität.

  • Einzelfirmen ohne HR-Eintrag: Die Inhaberin oder der Inhaber weist sich durch ein AGOV-Konto der Überprüfungsqualität AQ-400 oder höher aus.
  • Juristische Personen mit HR-Eintrag: Die Verifikation erfolgt durch einen Abgleich mit dem Zentralen Firmenindex (Zefix). Die im Handelsregister eingetragenen zeichnungsberechtigten Personen müssen der Registrierung zustimmen.
  • Vereine ohne HR-Eintrag: Antragsberechtigt zur Registration sind Präsident/-in oder Vizepräsidentin. Sie oder er lädt die aktuellen Vereinsstatuten und ein Protokoll der letzten Mitgliederversammlung hoch, um die Existenz des Vereins und ihre Antragsberechtigung zu belegen. Die Dokumente werden nach fünf Jahren gelöscht.
  • Gemeinden und Schulen: Die Registrierung erfolgt zentral durch das KAIO (Gemeinden) bzw. die Bildungs- und Kulturdirektion BKD (Schulen). Eine Registrierung durch die Organisation ist nicht möglich.

11.3 Admins und Stellvertretungen

Jede Organisation verfügt über mindestens eine Administratorin oder einen Administrator (Admin). Sie oder er ist für die Verwaltung der Organisation und ihrer Mitglieder auf BE-Login verantwortlich.

Organisationstyp Bestimmung der Admins Stellvertretung
Einzelfirma Inhaber/-in ist Admin Keine Stellvertretung vorgesehen
Juristische Person Antragsteller/-in ist Admin Optional, durch Admin bestimmbar
Verein Antragsteller/-in ist Admin Optional, durch Admin bestimmbar
Gemeinde Organisation meldet Admin + Stellvertretung Pflicht (1 Admin + 1 Stv.)
Schule

Schulleitung wird Admin

Pflicht (1 Admin + 1 Stv.)

Gemeinden und Schulen müssen die oder den Admin innerhalb von 30 Tagen nach Einladung bestimmen. Nach Ablauf dieser Frist bestimmt bei Schulen die BKD die oder den Admin.

11.4 Pflichten der Organisationsadministratoren

Administratoren müssen:

  • die Mitgliederliste der Organisation aktuell halten und periodisch überprüfen,
  • nicht mehr berechtigte Mitglieder zeitnah entfernen,
  • sicherstellen, dass alle Mitglieder diese Nutzungsbedingungen akzeptieren,
  • Änderungen der Organisation (z.B. Namenswechsel, Auflösung) innerhalb von 7 Arbeitstagen in BE-Login vornehmen.

11.5 Pflichten der Organisationsadministratoren

Eine Organisation kann durch die oder den Admin deaktiviert werden. Davon unberührt bleiben die persönlichen AGOV- und BE-Login-Konten der Organisationsmitglieder.

Der Eintrag der Organisation wird nach fünf Jahren gelöscht.

Bei Gemeinden und Schulen erfolgt die Deaktivierung durch das KAIO bzw. die BKD.

Das KAIO behält sich vor, Organisationen zu deaktivieren, wenn sich mehr als 18 Monate lang kein Mitglied der Organisation in dieser Eigenschaft über BE-Login angemeldet hat.

Eine deaktivierte Organisation kann durch Neuregistrierung wieder angelegt werden.

11.6 Haftung von Organisationen

Die Organisation ist für die vorschriftsgemässe Nutzung von BE-Login durch ihre Admins und Mitglieder verantwortlich.

Bei Organisationen, die aufgrund falscher Angaben oder Dokumente registriert wurden, behält sich das KAIO das Recht vor, die Organisation zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.

12. Verantwortung und Kontakt

Für BE-Login ist verantwortlich:

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Wildhainweg 9
3012 Bern

Für Fragen können Sie sich an folgenden Supportstellen wenden, welche Ihr Anliegen an die hierfür zuständigen Stellen weiterleiten:

  • Support BE-Login: Tel. +41 31 636 99 99, Montag bis Sonntag, rund um die Uhr.
  • Support AGOV Bund: Self-Service-Portal: Link

Version 1.2 vom 01.04.2026

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