
Randdaten enthalten Informationen über die Nutzung einer elektronischen Infrastruktur.
Sie entstehen beim Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen und dokumentieren unter anderem, welche E-Mail-Absenderin oder welcher E-Mail-Absender wann, über welche Dauer und mit wem kommuniziert hat, oder von wem und wann ein Kopiergerät genutzt wurde.
Am 1. Januar 2020 ist im Kanton Bern die neue Randdatenverordnung (RDV; BSG 153.011.5) in Kraft getreten.
Sie ist ein Ausführungserlass des revidierten Personalgesetzes (PG; BSG 153.01) und behandelt den Umgang mit Personendaten, welche bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur entstehen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Randdaten finden Sie im Merkblatt für ICT-Verantwortliche.
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