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1/2022

Newsletter Öffentliches Beschaffungswesen 1/2022 vom Oktober 2022

Anpassungen des öffentlichen Beschaffungsrechts

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 21. September 2022 kleinere Anpassungen der Ausführungsbestimmungen zum seit Februar 2022 geltenden neuen öffentlichen Beschaffungsrecht vorgenommen:

  • Er hat förmlich festgestellt, dass der Kanton Bern der revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) nicht als Mitglied beitreten kann. Der Grosse Rat hat im Beitrittsgesetz (IVöBG) einen Vorbehalt zugunsten des bisherigen zweistufigen Beschwerdeverfahrens angebracht, der mit der IVöB 2019 nicht vereinbar ist. Der Kanton Bern bleibt damit von den neuen interkantonalen Gremien und den Entscheiden über die Weiterentwicklung des interkantonalen Beschaffungsrechts ausgeschlossen. Das neue öffentliche Beschaffungsrecht gemäss der IVöB 2019 gilt im Kanton Bern weiterhin, aber wie im IVöBG für diesen Fall vorgesehen als kantonales statt als interkantonales Recht.
  • Er hat auch den Anhang 1 zur Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) angepasst, um klarzustellen, in welchen Fällen ein Nachweis der Lohngleichheit nach der Methode "Logib" des Bundes die Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren erfüllt. Wenn der Nachweis eine rote Ampel ausweist (grosser Geschlechtseffekt / Toleranzschwelle überschritten), muss das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden, in den anderen Fällen nicht.
  • Nur für die Kantonsverwaltung hat der Regierungsrat auf Verlangen des Grossen Rates Vorgaben für die Vergabepraxis zum Einsatz externer Beraterinnen und Berater erlassen. Gemäss den neuen Vorschriften sollen Dritte im Bereich der Beratung nur zum Einsatz gelangen, wenn die Verwaltung die entsprechenden Aufgaben nicht selbst erfüllen kann. Diese Vorschriften sollen den Einsatz Dritter auf die nötigen Fälle einschränken.

Zudem hat der Regierungsrat weitere kleinere technische und formelle Anpassungen der Ausführungsbestimmungen zum öffentlichen Beschaffungsrecht vorgenommen. Die Einzelheiten dazu finden sich auf der Webseite des Regierungsrates.

Sanktionen gegen Russland bei öffentlichen Beschaffungen

Der Bundesrat hat beschlossen, internationale Sanktionen gegen Russland im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zu übernehmen. Seit 31. August 2022 ist es verboten, im Staatsvertragsbereich Aufträge an russische oder russisch kontrollierte Unternehmen, Subunternehmen oder Lieferanten zu vergeben. Vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlungen gegen dieses Verbot können gemäss dem Embargogesetz mit Gefängnis oder Busse bestraft werden. Bestehende Verträge müssen bis Ende Februar 2023 beendet werden.

Auf der Webseite der öffentlichen Beschaffungen des Kantons Bern (www.be.ch/beschaffungen) finden Sie mehr Informationen dazu, ebenso wie Beispiele für die Umsetzung dieser Vorschriften in öffentlichen Beschaffungen. Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte ans Staatssekretariat für Wirtschaft Seco (sanctions@seco.admin.ch / +41 58 464 08 12).

Wissenschaftliche Verstärkung für das öffentliche Beschaffungswesen im Kanton Bern

Der Kanton Bern unterstützt das öffentliche Beschaffungswesen jetzt auch auf wissenschaftlicher Ebene. Das Institut Public Sector Transformation (IPST) der Berner Fachhochschule (BFH) verfügt seit 2022 über eine Fachgruppe «Public Procurement», geleitet von Dr. Rika Koch und Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner.

In diesem Rahmen bietet das IPST eine Reihe von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen im öffentlichen Beschaffungswesen an, darunter Certificates und Diplomas of Advanced Study (CAS/DAS) zu den Themen Öffentliche Beschaffungen und ICT-Beschaffungen. Darüber hinaus organisiert das IPST regelmässige Beschaffungs-Roundtables und eine jährliche ICT-Beschaffungskonferenz in Bern. Ausserdem bietet die Fachgruppe «Public Procurement» Forschung, Beratung und weitere Dienstleistungen zu Fragestellungen im öffentlichen Beschaffungswesen an.

Neues von simap.ch

Das Projekt www.kissimap.ch zur Erneuerung der nationalen Vergabeplattform ist weiter auf Kurs. Auf der Projektwebseite werden regelmässig Videos der neuen Plattform veröffentlicht. Die Inbetriebnahme der neuen Plattform ("go live") ist nun am 3. Juli 2023 vorgesehen. Danach wird die Plattform laufend weiter entwickelt und mit neuen Funktionen ergänzt.

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