Newsletter Öffentliches Beschaffungswesen 1/2026 vom Februar 2026
Angepasste Vorlagen: Digitale Angebotseingabe ist nun Standard
Die Berner Gesetzgebung schreibt vor, dass Behörden und Unternehmen digital miteinander verkehren müssen (digitales Primat, s. Art. 5 und Art. 8 des Gesetzes über die digitale Verwaltung, DVG). Diese Pflicht gilt aber erst, sobald die technischen Mittel zur Umsetzung des digitalen Verwaltungsverkehrs verfügbar sind (Art. 8 Abs. 3 DVG). Dies ist für öffentliche Beschaffungen nun der Fall.
Schon länger ist es öffentlichen Auftraggebern möglich, Zuschläge rechtsgültig durch Publikation auf simap.ch zu eröffnen, was die Postzustellung der Zuschlagsverfügungen ersetzt. Neu, seit 2025, ist nun auch das digitale Einreichen von Angeboten auf öffentliche Ausschreibungen allen öffentlichen Auftraggebern zugänglich. Seither ermöglicht die nationale Beschaffungsplattform simap.ch es den Anbietern, ihre Angebote direkt bei der Ausschreibung als PDF- oder ZIP-Dateien hochzuladen, wenn der Auftraggeber diese Option aktiviert hat. Damit können alle öffentlichen Auftraggeber kostenlos und sicher digitale Angebote entgegennehmen. Auftraggeber, die bereits über spezialisierte Software zur digitalen Angebotseingabe mit weitergehenden Funktionen verfügen, können diese Software natürlich weiter einsetzen.
Die zentrale Koordinationsstelle Beschaffung des Kantons Bern (ZKB) unterstützt nun die Digitalisierung der öffentlichen Beschaffungen, indem sie ihre Vorlagen für Ausschreibungsunterlagen so angepasst hat, dass sie nur noch die digitale Eingabe vorsehen. Die Vorlagen sind als Empfehlung zu verstehen – die Auftraggeber bleiben frei, die Modalitäten der digitalen Angebotseingabe in ihren Ausschreibungen anders zu regeln. Der Grundsatz, dass Beschaffungsverfahren digital abgewickelt werden müssen, ergibt sich aber wie erwähnt aus der Berner Gesetzgebung und ist damit verpflichtend.
Die digitale Angebotseingabe hat Vorteile für Auftraggeber und Anbieter. Sie spart den Aufwand, die Kosten und die Zeit für das Drucken und Versenden der Angebote und für ihre interne Weiterleitung. Sie löst auch praktische Probleme, die sich daraus ergeben, dass z.B. Angebote mit einer «WebStamp»-Frankierung per Post verschickt werden. Bei dieser Versandmethode wird kein Poststempel angebracht und das Überprüfen der fristgerechten Einreichung des Angebots wird dadurch erschwert.
Die in simap.ch und in den überarbeiteten Vorlagen vorgesehene Lösung ist sehr einfach und benutzerfreundlich. Das Schulungsvideo von simap.ch zeigt, wie Angebote mit wenigen Mausklicks hochgeladen werden können, und wie allen Beteiligten angezeigt wird, wann genau die Angebote eingereicht und geöffnet wurden. Ausserdem sehen die angepassten Vorlagen vor, dass als Unterschrift auf digitalen Angeboten nicht nur eine qualifizierte elektronische Signatur akzeptiert wird, sondern auch eine Foto- bzw. Scankopie des von Hand unterzeichneten Dokuments. Damit folgen wir den Empfehlungen des zuständigen interkantonalen Fachorgans, der Fachkonferenz öffentliches Beschaffungswesen (FöB), und machen die digitale Angebotseingabe allen Anbietern und Auftraggebern unabhängig von ihrer Grösse und ihrer Erfahrung niederschwellig zugänglich. Mittelfristig ist geplant, dass die Anmeldung an simap.ch mit dem nationalen Anmeldesystem AGOV und mit der neuen nationalen E-ID möglich wird, womit die Notwendigkeit der Unterzeichnung des Angebots entfallen könnte.
Die nötige rechtliche Flexibilität für diese Lösung gibt uns Art. 34 Abs. 2 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Danach ist es Sache des Auftraggebers, die Anforderungen an digitale Angebote (wie die Übermittlungs- und Unterschriftsmethode) in den Ausschreibungsunterlagen festzulegen. Diese spezialgesetzliche Regelung übersteuert die Regeln des bernischen Verwaltungsverfahrensrechts, die für Parteieingaben noch eine Handunterschrift verlangen.
In einer Konsultation haben die Berner Wirtschaftsverbände und die Vertretungen der Auftraggeberschaft in der kantonalen Beschaffungskonferenz (KBK) dieses Vorgehen begrüsst. Wir bitten alle öffentlichen Auftraggeber, die gesetzliche Digitalisierungsvorgabe zu beachten und ihre Beschaffungen anhand der neuen Vorlagen zukünftig digital abzuwickeln.
Ihre Fragen, Rückmeldungen und Erfahrungsberichte zur digitalen Angebotseingabe sind uns willkommen. Bitte richten Sie sie an beschaffungen@be.ch.
Lohngleichheitskontrollen: Alle kontrollierten Anbieter erfüllen die Anforderungen
Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen die gesetzlichen Regeln über die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten (Art. 12 Abs. 1 IVöB). Im Kanton Bern müssen die Auftraggeber dies bei der Einreichung der Angebote anhand einer Selbstdeklaration und der vom Gleichstellungsgesetz (GlG) des Bundes vorgeschriebenen Berichte überprüfen (IVöBV Anhang 1, Ziff. 6).
Gemäss einem Auftrag des Grossen Rates aus dem Jahr 2021 überprüft der Kanton die tatsächliche Lohngleichheit seiner Beauftragten seit 2024 zudem mit Stichproben (Art. 7a ff. IVöBV). Für die Kontrollen verantwortlich ist die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS). Sie wählt dazu zufällig Unternehmen, die einen auf simap.ch publizierten Zuschlag erhalten haben, aus, und setzt zur Kontrolle das Standard-Analyse-Tool «Logib» des Bundes ein.
Die FGS hat die erste Kontrollperiode von September 2024 bis November 2025 nun abgeschlossen. Das erfreuliche Ergebnis: Alle zwölf kontrollierten Betriebe erfüllen die im Beschaffungswesen des Kantons Bern geltenden Anforderungen an die Lohngleichheit.
Auf der Website Weiterbildungen Lohngleichheit finden Unternehmen, welche sich mit Logib vertraut machen möchten, Online-Kursangebote.