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1/2023

Newsletter Öffentliches Beschaffungswesen 1/2023 vom Oktober 2023

Der Leitfaden TRIAS hilft bei öffentlichen Beschaffungen

Seit rund einem Jahr steht auf www.trias.swiss der Leitfaden für öffentliche Beschaffungen zur Verfügung. Bund, Kantons und Gemeinden haben diesen Leitfaden gemeinsam erarbeitet, um allen öffentlich Beschaffenden in der Schweiz ein Hilfsmittel für die Abwicklung öffentlicher Beschaffungsverfahren gemäss der total revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) zur Verfügung zu stellen.

Der Leitfaden TRIAS umfasst eine Einführung in die Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens. Er führt die Nutzenden Schritt für Schritt durch den Beschaffungsprozess. Und er stellt den Nutzenden Faktenblättern zu Spezialthemen zur Verfügung, ebenso wie Vorlagen, Checklisten und Links sowie ein Glossar der Beschaffungssprache.

Der Leitfaden TRIAS ersetzt im Kanton Bern den für das alte Recht geltenden Leitfaden «Einführung ins öffentliche Beschaffungswesen im Kanton Bern». Bitte beachten Sie jedoch: Als interkantonales Hilfsmittel geht der Leitfaden nicht auf die weiterhin bestehenden Besonderheiten des kantonalen öffentlichen Beschaffungsrechts ein. Im Kanton Bern gehören z.B. die Regeln über die Zweisprachigkeit, die bei Beschaffungen einzuholenden Nachweise sowie das zweistufige Beschwerdeverfahren zu diesen Besonderheiten.

Der Leitfaden ersetzt damit nicht die Lektüre und Anwendung der kantonalen Ausführungsgesetzgebung. Beschaffende im Kanton Bern sollten daher neben dem Leitfaden das kantonale Gesetz und die Verordnung zur IVöB studieren, ebenso wie die Webseite und bei Interesse auch das Webinar zu den Neuerungen im kantonalen Recht. Und für Beschaffungen im Kanton Bern stellt die zentrale Koordinationsstelle Beschaffung (ZKB) auch Vorlagen zur Verfügung.

Neue Weisungen zu nachhaltigen Beschaffungen in der Kantonsverwaltung

Öffentliche Beschaffungen müssen gemäss dem neuen öffentlichen Beschaffungsrecht nicht nur wirtschaftlich, transparent, fair und wettbewerbsfördernd sein, sondern auch nachhaltig. Die Nachhaltigkeit hat drei Dimensionen – die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Nachhaltigkeit. Die Kantonsverwaltung muss daher bei ihren Beschaffungen die Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn möglich entsprechende Kriterien oder technische Spezifikationen vorsehen (Art. 6a OÖBV).

Der Klimaschutz als Teil der ökologischen Nachhaltigkeit hat im Kanton Bern auch Verfassungsrang: Gemäss dem Klimaartikel in der Berner Kantonsverfassung (Art. 31a) müssen der Kanton und die Gemeinden sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen einsetzen. Unter anderem müssen sie daher auch möglichst klimaschonende Leistungen beschaffen.

Die kantonale Beschaffungskonferenz (KBK) hat nun erste Weisungen für die Kantonsverwaltung erlassen, um den Beschaffungsstellen die Umsetzung dieser Vorschriften zu erleichtern. Die Weisungen sehen mögliche Nachhaltigkeitskriterien für Informatik- und Transportleistungen vor. Die Beschaffungsstellen der Kantonsverwaltung sind verpflichtet, soweit möglich für die von ihnen beschafften Leistungen geeignete Kriterien auszuwählen und einzusetzen. Den anderen Beschaffungsstellen im Kanton Bern wird die Anwendung dieser Kriterien empfohlen.

Zukünftig will die KBK für weitere Leistungskategorien Nachhaltigkeitskriterien festlegen. Bis dann finden sich mögliche Nachhaltigkeitskriterien auch auf der nationalen Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (www.woeb.swiss). 

Neues von simap.ch

Seit einiger Zeit arbeitet der Verein simap.ch daran, die nationale Beschaffungsplattform simap.ch total zu erneuern, um sie benutzerfreundlicher zu machen und die digitale Angebotseingabe zu ermöglichen. Weil die Entwicklung mehr Zeit benötigt als geplant, hat das Projekt das Einführungsdatum auf den 1. Juli 2024 verschoben. Auf der Webseite kissimap.ch finden Sie mehr Informationen zum Projektstand und Video-Demonstrationen der Funktionen der neuen Plattform.

Aber auch die bisherige simap-Plattform steht nicht still: Mit dem Release 20, das seit dem 5. September zur Verfügung steht, ist es neu möglich, auch die Zuschläge in Einladungsverfahren auf simap.ch publizieren. Darüber hinaus erfolgten weitere technische Anpassungen.

Und wer sich beruflich vertiefter mit dem nationalen Beschaffungswesen beschäftigen will, ist vielleicht an der neu ausgeschriebenen Stelle einer stv. Geschäftsführerin oder eines stv. Geschäftsführers von simap.ch interessiert.

Rückblick auf die IT-Beschaffungskonferenz 2023

Unter dem Titel «Alles neu? Die Beschaffungswelt im Wandel» veranstalteten die Universität Bern und die Berner Fachhochschule, unterstützt vom Kanton Bern und von weiteren Behörden und Branchenverbänden, am 22. August 2023 die jährliche IT-Beschaffungskonferenz in Bern. Zum Programm gehörten Perspektiven aus der Politik (Ständerat Benedikt Würth, St. Gallen), der Beschaffungsstellen (Marco Fetz, SBB), des Datenschutzes (Dominika Blonski, Zürich) und aus der Lehre und Rechtsprechung (Rika Koch, BFH und Marc Steiner, Bundesverwaltungsgericht). In Fachsessions zeigten Praktikerinnen und Praktiker auf, wie mit aktuellen Herausforderungen umgegangen werden kann – etwa zu folgenden Themen:

  • Beschaffung von Cloud-Leistungen
  • Agilität in der Beschaffung
  • Supply Chain Management und Nachhaltigkeit
  • KI und Informationssicherheit
  • Gemeinsame Beschaffungen und Rahmenverträge

Die Beiträge der Konferenz sind nun als Präsentationen und Videos im Internet verfügbar. Anfang nächstes Jahr erscheint zudem erstmals ein Sammelband mit wissenschaftlichen Beiträgen aus der Konferenz.

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