Zertifikat nach Art. 7 Abs. 4 IVöBV
Das Zertifikat ist freiwillig. Es ersetzt die gesetzlichen Nachweise, welche bei jedem Angebot abgegeben werden müssen. Anschliessend ist bei Ausschreibungen nur noch das Selbstdeklarationsformular zusammen mit dem Zertifikat einzureichen.
Das Zertifikat ist im ganzen Kanton Bern gültig für Ausschreibungen von Gemeinden und kantonalen Behörden. Diese können bei Bedarf - zusätzlich zu den auf dem Zertifikat aufgeführten - noch weitere Nachweise verlangen.
Das Zertifikat gilt ein Jahr ab dem Datum des ältesten eingereichten Nachweises und verliert anschliessend seine Gültigkeit. Zur Erneuerung des Zertifikats müssen Sie einen neuen Antrag stellen und aktuelle Nachweise einreichen.
Für die Ausstellung des Zertifikates wird eine Gebühr von CHF 150 erhoben. Sie können das Zertifikat hier bestellen.
- Bei Branchen mit GAV: GAV-Bescheinigung der ISAB oder der paritätischen Berufskommission bezüglich Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags
- Unternehmen über 100 Mitarbeitende:
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a GlG und wenn gemäss Art. 13d GlG die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erforderlich ist, der Bericht der unabhängigen Stelle darüber.
- Oder: Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GlG.
- Nachweis der Steuerbehörde am Geschäftssitz (Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern) bezüglich Bezahlung aller geschuldeten Steuern
- Nachweis der Mehrwertsteuerbehörde bezüglich Bezahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer
- Nachweis der AHV-Ausgleichskasse bezüglich Bezahlung der geschuldeten AHV, IV, EO und ALV Beiträgen
- Nachweis der Pensionskasse (geschuldete BVG-Beiträge der Arbeitnehmenden)
- Detaillierter Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister
- Nachweis der Suva (oder einer anderen Versicherungsgesellschaft) betreffend Bezahlung der geschuldeten Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung
- Nachweis der Krankentaggeldversicherung, sofern im GAV vorgeschrieben
- Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung Stiftung FAR bezüglich flexibler Altersrücktritt (FAR)
Hinweis
Die Nachweise sind in digitaler Form einzureichen, und das Zertifikat wird in digitaler Form ausgestellt.
Was bringt mir als Anbieterin ein Zertifikat?
Das Ziel des Zertifikates ist es, die Beilagen zu einem Angebot auf ein Blatt zu reduzieren. Bis anhin mussten verschiedenste Nachweise beigelegt werden. Das Zertifikat ersetzt nun alle notwendigen Nachweise.
Habe ich bei der Angebotsbewertung einen Nachteil, wenn ich kein Zertifikat habe?
Nein, das Zertifikat ist freiwillig. Anbieterinnen mit oder ohne Zertifikat sind gleichgestellt. Eine Anbieterin ohne Zertifikat reicht die üblichen Nachweise und die unterzeichnete Selbstdeklaration ein.
Betreibungsauszug online bestellen
Seit dem 1. November 2022 ist es möglich, sowohl Selbstauskünfte als auch Auskünfte zu Betreibungen betreffend Drittpersonen mit Wohnsitz oder Sitz im Kanton Bern einfach und unkompliziert online unter www.be.ch/baka zu bestellen.
Bestellung des Zertifikats nach Art. 7 Abs. 4 IVöBV
- Füllen Sie die Selbstdeklaration aus und stellen Sie sicher, dass Sie bereits über die erforderlichen Nachweise. verfügen.
- Füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus und senden es ab. Legen Sie die Selbstdeklaration und die Nachweise dem Online-Formular als PDF-Datei bei.
- Sie erhalten per E-Mail eine Rechnung über die Gebühr von CHF 150 und bezahlen sie.
- Wenn der Zahlungseingang bei uns registriert wurde und die Selbstdeklaration und alle Nachweise, prüfen wir.
- Ist die Prüfung erfolgreich, so stellen wir Sie das Zertifikat innert fünf bis zehn Arbeitstagen aus. Sie erhalten das Zertifikat (in Deutsch und Französisch) digital signiert per E-Mail.