
Hier finden Sie die aktuellste Weisung des KAIO über die Nutzung von privaten und dienstlichen Mobiltelefonen zu dienstlichen Zwecken in der Kantonsverwaltung. Die Weisung gilt grundsätzlich für die Mitarbeitenden und Behördenmitglieder der Direktionen der Kantonsverwaltung, der Staatskanzlei und der Justizbehörden.