Leitfaden zum neuen Recht (gültig ab 1. Februar 2022)
Ein interkantonaler Leitfaden zur Anwendung des seit 1. Februar 2022 gültigen Rechts ist unter www.trias.swiss verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden das interkantonal vereinheitlichte Beschaffungsrecht beschreibt und auf die Besonderheiten des Berner Rechts nicht eingeht. Die wichtigsten nur im Kanton Bern geltenden Regeln sind in der Einführung zum neuen Beschaffungsrecht ausgewiesen.
Leitfaden zum bisherigen Recht (gültig bis 31. Januar 2022)
Der Leitfaden zum bisherigen Recht beschreibt die bis 31. Januar 2022 gültige Rechtslage.
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