Logo Kanton BernInformatik, Organisation und Beschaffung

Rahmenbedingungen und Regeln (CVD)

Die Entdeckung und Meldung von Schwachstellen kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Die damit verbundenen Risiken können reduziert werden, wenn Sie folgende Regeln beachten:

Melden einer Schwachstelle (Coordinated Vulnerability Disclosure, CVD):

  • Besprechen Sie die entdeckte Sicherheitslücke während des CVD-Prozesses nur mit dem Anbieter, dem Systemeigner oder dem KAIO.

  • Machen Sie die Schwachstelle nicht öffentlich, bevor die betroffenen Parteien genügend Zeit hatten das Problem zu beheben oder Sie sich mit allen Beteiligten inkl. dem KAIO geeinigt haben.

  • Interagieren Sie nach einer Schwachstellenmeldung während des CVD-Prozesses nicht wiederholt mit dem System.

  • Nutzen Sie Schwachstellen nicht über das für einen Proof of Concept Notwendige hinaus, um Daten herunterzuladen, zu ändern oder zu löschen.

  • Versuchen Sie nicht, die Privilegien zu erhöhen oder ein System über das für einen Proof of Concept Notwendige hinaus zu erkunden.

  • Exfiltrieren Sie keine Daten anderer Benutzer, testen Sie nur mit Ihren eigenen Daten.

  • Versuchen Sie nicht, sich mit Brute-Force- oder Social-Engineering-Techniken Zugang zu einem System zu verschaffen.

  • Verwenden Sie keine Denial-of-Service-Angriffe.

  • Installieren Sie keine Malware oder Viren.

  • Geben Sie wenn möglich in Ihrer Meldung an, welche IP-Adressen Sie beim Entdecken der Schwachstelle verwendet haben, damit potenzielle Ausnutzungen besser beurteilt und False Positives reduziert werden können.

  • Teilen Sie dem KAIO mit, wenn Sie planen Ihre Feststellungen öffentlich zu machen (Bericht, Vortrag, Artikel usw.).


Was Sie von unserem CVD-Programm erwarten können:

  • Wenn eine Schwachstelle in Bezug auf die Systeme des Kantons innerhalb der obgenannten Regeln und in gutem Glauben ohne betrügerische oder schädigende Absicht gemeldet wird, wird das KAIO keine zivil- oder strafrechtlichen Schritte gegen Sie einleiten.

  • Sie können Ihre Meldung anonym einreichen.

  • Das KAIO behandelt Meldungen vertraulich und gibt Personendaten der meldenden Parteien oder der Empfängerorganisation nur mit deren Zustimmung weiter.

  • Sie erhalten innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Meldung des Problems eine Empfangsbestätigung. Das KAIO wird die Meldung innerhalb von 5 Arbeitstagen triagieren.

  • Bei Schwachstellen, die den Kanton betreffen, ist das KAIO bestrebt innerhalb von 60 Tagen nach der Meldung die Lösungsfindung zu koordinieren.

  • Je nach betroffener Organisation und Art der Schwachstelle wird das KAIO die betroffene Organisation auf die Sicherheitslücke aufmerksam machen. Für das betroffene IT-System und allfällige Abhilfemassnahmen bleibt aber der Systemeigner zuständig.

  • Das KAIO wird die meldende Partei nach Möglichkeit über die weitere Entwicklung und die Behebung der Schwachstelle auf dem Laufenden halten.

  • Das CVD-Programm des KAIO bietet keine Entschädigung für Meldungen an.
Seite teilen